Melden Sie sich hier für unsere kostenlose Webinare rund um das Thema "E-Rechnung wird Pflicht ab 1.1.2025" an

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    Die Bundesregierung informiert am 29.08.2024:

    - Hier finden Sie den Link zum Dokument -

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht die Bereitstellung eines E-Mail- Postfachs aus, sofern zwischen den am Umsatz beteiligten Unternehmen kein anderer elektronischer Übermittlungsweg vereinbart wurde.

    Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen eingehende elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe (z. B. E-Rechnungen) auch in elektronischer Form aufbewahrt werden (Rz. 131 der GoBD; BMF-Schreiben vom 28. November 2019, BStBl I S. 1269, geändert durch BMF-Schreiben vom 11. März 2024, BStBl I 2024, S. 374).

    Die elektronische Aufbewahrung muss den Anforderungen der GoBD entsprechen!

    JA...

    JA...

    …eine einfache Lösung für ein komplexes Thema!

    Man ist verführt zu sagen:
    So macht Digitalisierung Spaß, es ist einfach und verursacht keine IT-Umstellungen und Erweiterungen.

      ABER...

    ABER...

    Der Haken steckt im Detail!

    Die Regeln der GoBD besagen, dass eine elektronische Aufbewahrung (Archivierung) von E-Mails unveränderbar (revisionssicher) zu realisieren ist. Das geht nicht im E-Mail Postfach!

     

    So funktioniert die Anmeldung:

    1. Füllen Sie das Anmeldeformular aus.
    2. Sie erhalten innerhalb eines Arbeitstages die Bestätigung per E-Mail.
    3. Einen Tag vor dem Webinar erhalten Sie einen Reminder für das Webinar.

     

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